Konzept zur Durchführung des Schwimmtrainings

Konzept zur Durchführung des Schwimmtrainings

STAND: Sep. 2021

Download als PDF

Update 20.09.2021

Duschen und föhnen ist bis auf weiteres erlaubt.

Betreten und Verlassen des Schwimmbades

  • Die TeilnehmerInnen treffen sich zehn Minuten vor dem Beginn des Trainings vor
    dem Schwimmbad.
  • Die Schwimmgruppen gehen immer geschlossen und zusammen zu einer
    jeweiligen Uhrzeit ins Bad und verlassen die Schwimmhalle Richtung
    Umkleiden auch wieder gemeinsam. Es ist nicht möglich später zum Training
    zu erscheinen bzw. früher das Training zu verlassen. Das
    Schwimmbad ist auf direkten Weg zu verlassen.
  • Alle Teilnehmer tragen eine med. Maske oder eine Maske vom Typ FFP2 oder
    höher vom Betreten bis zum Verlassen des Bades. In den Duschen und im
    Beckenbereich kann auf die Masken verzichtet werden.
  • Vor dem Zutritt ist eine Handdesinfektion im Eingangsbereich vorzunehmen.
  • Allgemeine Hygienemaßnahmen müssen zu jeder Zeit beachtet werden.
  • Personen mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt! Ausnahme:
    Allergien mit entsprechendem Nachweis.
  • Das Training erfolgt unter Ausschluss von Zuschauern und Gästen.
  • Zeitgleich dürfen maximal 20 Personen im Wasser sein. Es muss ein
    Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Eltern und Kleinkinder gelten
    hierbei als eine Person.
  • Bei jedem Training müssen die aktuell anerkannten „drei G´s“ (genesen,
    geimpft und getestet) mit den entsprechenden Dokumenten nachgewiesen
    werden. Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Ohne einen dieser
    Nachweise ist eine Teilnahme nicht möglich. Kinder bis zum Schuleintritt
    sind von der Testerfordernis ausgenommen.

Es können auch Kopien der Dokumente zum Nachweis der Impfung oder des
Status des „Genesenen“ beim Übungsleiter abgegeben werden, die
abgeheftet werden damit die Dokumente nicht bei jedem Training mitgebracht
werden müssen.

Durch die CoronaSchVO vom 17.August 2021 §2 Absatz (8) „Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“ ist der Negativnachweis zusätzlich durch die „3G´s“ auch mit einem gültigen Schülerausweis möglich. Dieser Nachweis muss erbracht werden und es ist leider keine automatische Legitimation über das Älter der Kinder und Jugendlichen möglich, da in der CoronaSchVO explizit ein Schülerausweis gefordert wird.

Umkleide- und Duschbereich

  • Die Teilnehmer sollten die Badekleidung bereits zu Hause unter der
    Alltagskleidung anziehen.
  • Nach dem Schwimmen sollten die Teilnehmer sich möglichst schnell
    umzuziehen, damit ein reibungsloser Ablauf des Trainingsbetriebs mit den
    anderen Gruppen gewährleistet wird und die Gruppen sich nicht untereinander
    begegnen.
  • Die Taschen müssen mit ins Schwimmbad genommen werden und dürfen
    nicht in den Umkleiden verbleiben. Die Schließfächer im Therapiezentrum
    stehen nicht zur Verfügung, in der Westfalen Therme können die
    Schließfächer verwendet werden.

Zusätzlich für die Übungsleiter gilt:

  • Die med. Maske oder eine Maske vom Typ FFP2 oder höher muss von den
    Übungsleitern bis ins Schwimmbad getragen werden. Die Pflicht zum Tragen
    einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht während des Trainings nicht.
  • Bitte bei der Erklärung und Demonstration von Übungen ist auf den nötigen
    Mindestabstand von mindestens 1,5m zu achten.
  • Die Teilnehmer müssen zu Beginn des Trainings auf einer Liste erfasst
    werden.
Tags:
,