Geschäftsordnung


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§1 Gültigkeit, Änderung und Aufhebung
§2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung
§3 Gesamtverantwortung

§1 Gültigkeit, Änderung und Aufhebung

  1. Diese Geschäftsordnung gilt nur für den Vorstand nach § 11 der Vereinssatzung und regelt die interne Arbeitsweise. Die Geschäftsordnung ergänzt die Vereinssatzung und ist dieser unterworfen.
  2. Der Vorstand ist berechtigt, diese Geschäftsordnung jederzeit zu ändern oder aufzuheben. Eine Beteiligung anderer Organe ist nicht notwendig.
  3. Für die Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit aller satzungsgemäß berufenen Vorstandsmitglieder gem. § 11 der Vereinssatzung erforderlich. Stimmenthaltungen sind als nicht abgegeben zu werten.
  4. Zu ihrer Wirksamkeit muss die Geschäftsordnung allen Vorstandsmitgliedern schriftlich bekannt gegeben werden.

§2 Interne Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung

  1. Es gilt der Grundsatz der Gesamtgeschäftsführung, d.h., alle Vorstandsmitglieder wirken gemeinsam an allen Geschäftsführungsmaßnahmen durch Beschlussfassung mit.
  2. Unbeschadet des Grundsatzes in 1. beschließt der Vorstand intern folgende Aufgaben und Zuständigkeitsverteilung:
    1. Die Aufgaben des/der 1. und 2. Vorsitzenden ergeben sich aus Vereinssatzung.
    2. Der Geschäftsführer stellt die Geschäftsstelle des Vereins und ist zuständig für die regelmäßigen und laufenden Vereinsgeschäfte. Dies sind im einzelnen:
      • Steuer- und Finanzangelegenheiten
      • Aufstellung und Kontrolle des Haushalts
      • Kontakte zu Behörden, Versicherungen und Verbänden
      • Abschluss von Verträgen
      • Buchführung (in Zusammenarbeit mit dem/der Kassenwart/in)
      • Erstellung der Überschussrechnung
      • Geschäftstätigkeiten nach Planung durch den Vorstand
      • Satzungswesen und ergänzende Ordnungen
      • Beschaffung von Geschäftsbedarf bis 100 € im Einzelfall und 500 € pro Halbjahr
      • Postsendungen
      • Ablage und Archivierung von Geschäftsunterlagen
      • Sichtung und Weitergabe von Broschüren und Zeitschriften
    3. Der/Die Schatzmeister/in verwaltet das Vereinsinventar.
    4. Der/die Kassierer/in ist zuständig für:
      • Beitragsverwaltung einschl. Zahlungseingangskontrolle
      • Mahnwesen und Kündigungsbestätigungen
      • Buchführung (in Zusammenarbeit mit dem/der Geschäftsführer/in)
      • Abrechnungen der Übungsleiter/innen
      • Bankkontakte und Kontenführung
      • Ablage und Archivierung von Buchungsunterlagen
    5. Der/die Sportliche Leiter/in ist zuständig für:
      • Organisation von Wettkämpfen
      • Organisation des Trainingsbetriebs
      • Sichtung und Weitergabe von Broschüren und Zeitschriften
      • Entscheidung über die Teilnahme an Seminaren bis zu Kosten von 100 € im Einzelfall
      • Ansprechpartner/in für alle Übungsleiter und Helfer
    6. Der/die Kulturwart/in ist zuständig für die Organisation kultureller und geselliger
      Veranstaltungen.
    7. Der/die Pressewart/in ist zuständig für
      • das Erstellen von Presseberichten
      • Öffentlichkeitsarbeit
      • Archivierung von Bild- und Textmaterial
    8. Der/die Protokollführer/in ist zuständig für das Erstellen und Archivieren von Protokollen der Vorstands- und Mitgliederversammlungen.
    9. Den Beisitzern können durch den Vorstand Aufgaben übertragen werden.
    10. Der Geschäftsführende Vorstand entscheidet über die Art und Höhe von
      Geldanlagen.
    11. Über Beschaffungen von Vereinsinventar und Geschäftsbedarf im Wert von über
      100 € entscheidet der Gesamtvorstand. In dringenden Fällen kann der
      Geschäftsführende Vorstand eine Entscheidung treffen.

§3 Gesamtverantwortung

  • Unbeschadet der internen Aufgabenverteilung nach § 2 Abs. 2 ist der Vorstand insgesamt für alle Entscheidungen verantwortlich.

Die vorstehende Geschäftsordnung wurde in der Vorstandssitzung vom 21.10.2011 beschlossen.