11 Aug Konzept zur Durchführung des Schwimmtrainings
STAND: Sep. 2021
Update 20.09.2021
Duschen und föhnen ist bis auf weiteres erlaubt.
Betreten und Verlassen des Schwimmbades
- Die TeilnehmerInnen treffen sich zehn Minuten vor dem Beginn des Trainings vor
dem Schwimmbad. - Die Schwimmgruppen gehen immer geschlossen und zusammen zu einer
jeweiligen Uhrzeit ins Bad und verlassen die Schwimmhalle Richtung
Umkleiden auch wieder gemeinsam. Es ist nicht möglich später zum Training
zu erscheinen bzw. früher das Training zu verlassen. Das
Schwimmbad ist auf direkten Weg zu verlassen. - Alle Teilnehmer tragen eine med. Maske oder eine Maske vom Typ FFP2 oder
höher vom Betreten bis zum Verlassen des Bades. In den Duschen und im
Beckenbereich kann auf die Masken verzichtet werden. - Vor dem Zutritt ist eine Handdesinfektion im Eingangsbereich vorzunehmen.
- Allgemeine Hygienemaßnahmen müssen zu jeder Zeit beachtet werden.
- Personen mit Erkältungssymptomen haben keinen Zutritt! Ausnahme:
Allergien mit entsprechendem Nachweis. - Das Training erfolgt unter Ausschluss von Zuschauern und Gästen.
- Zeitgleich dürfen maximal 20 Personen im Wasser sein. Es muss ein
Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden. Eltern und Kleinkinder gelten
hierbei als eine Person. - Bei jedem Training müssen die aktuell anerkannten „drei G´s“ (genesen,
geimpft und getestet) mit den entsprechenden Dokumenten nachgewiesen
werden. Die Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Ohne einen dieser
Nachweise ist eine Teilnahme nicht möglich. Kinder bis zum Schuleintritt
sind von der Testerfordernis ausgenommen.
Es können auch Kopien der Dokumente zum Nachweis der Impfung oder des
Status des „Genesenen“ beim Übungsleiter abgegeben werden, die
abgeheftet werden damit die Dokumente nicht bei jedem Training mitgebracht
werden müssen.
Durch die CoronaSchVO vom 17.August 2021 §2 Absatz (8) „Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen.“ ist der Negativnachweis zusätzlich durch die „3G´s“ auch mit einem gültigen Schülerausweis möglich. Dieser Nachweis muss erbracht werden und es ist leider keine automatische Legitimation über das Älter der Kinder und Jugendlichen möglich, da in der CoronaSchVO explizit ein Schülerausweis gefordert wird.
Umkleide- und Duschbereich
- Die Teilnehmer sollten die Badekleidung bereits zu Hause unter der
Alltagskleidung anziehen. - Nach dem Schwimmen sollten die Teilnehmer sich möglichst schnell
umzuziehen, damit ein reibungsloser Ablauf des Trainingsbetriebs mit den
anderen Gruppen gewährleistet wird und die Gruppen sich nicht untereinander
begegnen. - Die Taschen müssen mit ins Schwimmbad genommen werden und dürfen
nicht in den Umkleiden verbleiben. Die Schließfächer im Therapiezentrum
stehen nicht zur Verfügung, in der Westfalen Therme können die
Schließfächer verwendet werden.
Zusätzlich für die Übungsleiter gilt:
- Die med. Maske oder eine Maske vom Typ FFP2 oder höher muss von den
Übungsleitern bis ins Schwimmbad getragen werden. Die Pflicht zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht während des Trainings nicht. - Bitte bei der Erklärung und Demonstration von Übungen ist auf den nötigen
Mindestabstand von mindestens 1,5m zu achten. - Die Teilnehmer müssen zu Beginn des Trainings auf einer Liste erfasst
werden.